Menü
Start > Handlungsfelder > Branchen > Gastronomie

Gastronomie


Die Gastronomie spielt eine zentrale wirtschaftliche Rolle für den Tourismus sowie die Einwohner:innen in Pankow, insbesondere im Prenzlauer Berg.

Wegweiser für Gastronominnen und Gastronomen in Pankow

Liebe Gastronominnen und Gastronomen,

willkommen zu unserem neuen Wegweiser für die Gastronomie. Mit diesem Wegweiser möchten wir Ihnen eine Orientierung anbieten, damit Ihre Fragen und Anforderungen für die Verwaltung schnell und unkompliziert bearbeitet werden können.

Themen wie Gewerbeanmeldung, Hygieneerfordernisse sowie Nachhaltigkeitsthemen behandeln wir hier, um bei der Kommunikation zur Verwaltung und Unterstützern förderlich zu sein. Wir nennen Ansprechpartner:innen und beschreiben Abläufe zu diesen Themen, damit Sie wissen, was die Kontakte erleichtert. Bei Schwierigkeiten beraten wir Sie gern. Sollten Themen fehlen, geben Sie uns umgehend Bescheid, damit unsere Unterstützung hilfreich und zielgerichtet bleiben kann.

Wir unterstützen Sie gern, damit Sie sich ganz auf das konzentrieren können, was Sie am besten können: Ihre Gäste begeistern.

Ihr Büro für Wirtschaftsförderung Pankow

Gewerbeanmeldung

Der Bereich Gewerbeangelegenheiten des Ordnungsamtes Pankow unterstützt Unternehmen und Selbstständige bei der Abwicklung aller erforderlichen Formalitäten rund um die Gewerbeanmeldung. Hier können Gewerbetreibende ihr Gewerbe an-, um- oder abmelden. Für Beratungen zur Gründung eines Gewerbebetriebes oder zum wirtschaftlichen Betrieb eines Gewerbes sollte die Wirtschaftsförderung, für steuerliche Hinweise - Steuerberatungen oder andere Beratungsinstitutionen genutzt werden. Zudem stellt das Ordnungsamt Genehmigungen und Erlaubnisse für Gewerbetätigkeiten aus, wenn hierfür eine besondere Erlaubnis erforderlich ist wie beispielsweise der Alkoholausschank in Gaststätten.

Folgende Dienstleistungen werden im Bereich Gewerbeangelegenheiten des Ordnungsamtes Pankow angeboten:

  • Bearbeitung von Gewerbe An-, Ab- und Ummeldungen
  • Bearbeitung gewerberechtlicher Erlaubnisse, z. B. nach dem Gaststättenrecht, zum Aufstellen von Spielautomaten oder für das Bewachungs- und Maklergewerbe
  • Annahme von Anzeigen nach § 6 Abs. 2 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes (BerlLadÖffG)
  • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Arbeitszeitgesetz
  • Festsetzungen von Märkten, Messen und Ausstellungen im Bezirk
  • Ausstellung von Reisegewerbekarten

Ausführliche Informationen, Ansprechpartner und Terminbuchungen finden Sie hier.

Gaststättengewerbe Anmelden

Service Portal Berlin Link
IHK Berlin Link

ohne Alkohol – erlaubnisfreies Gaststättengewerbe (Gewerbeanmeldung erforderlich)
mit Alkoholausschank - zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Gaststättenerlaubnis benötigt Link

Welche Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung vorlegen?

  • Personalausweis oder Pass (zur Einsichtnahme), bei Nicht-EU-Bürger:innen eine zur selbständigen Gewerbeausübung berechtigende Aufenthaltserlaubnis
  • Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister, sofern der Antragsteller dort eingetragen ist
  • Führungszeugnis Link und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Link
  • Unterrichtsnachweis im Gaststättengewerbe Link – Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK)
    Information: 315 10 – 666
  • Grundrisszeichnung des gesamten Betriebes im Maßstab 1:100, sowie Miet-oder Pachtvertrag/Kaufvertrag/ Bauantrag
  • Die Beantragung ist gebührenpflichtig, gemäß der Gebührenordnung (VGebO) Link
     

Bei Übernahme einer bereits genehmigten Gaststätte von einer/m früheren Inhaber/in besteht die Möglichkeit der Beantragung einer vorläufigen Gaststättenerlaubnis Link

Bitte beachten Sie - Die Bearbeitungszeit von Anträgen ist abhängig von der vollständigen Vorlage aller Unterlagen durch die Gewerbetreibenden und der Genehmigungsfähigkeit der Betriebsräume und kann daher durchaus unterschiedlich ausfallen.
 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten
Fröbelstraße 17, Haus 6
10405 Berlin
Tel.: (030) 90295-6241

Hygieneerfordernisse

Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Aufgabe der Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Pankow ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse, sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Hierfür werden Betriebe risikoorientiert und anlassbezogen kontrolliert, Proben genommen und zur Untersuchung an das zuständige Landeslabor Berlin-Brandenburg weitergeleitet. Ebenso bietet die Lebensmittelaufsicht Pankow allen Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmern bereits bei der Planung zu einem Betriebsneu- oder -umbau eine umfassende Beratung an.

Die Kernaufgaben der Lebensmittelüberwachung umfassen:

  • Aufsicht über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen, freiverkäuflichen Arzneimitteln und Futtermitteln durch regelmäßige Kontrollen in Herstellerbetrieben, im Groß- und Einzelhandel, in Gastronomiebetrieben, in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (u.a. Küchen in Kindertagesstätten, Seniorenheimen, Krankenhäusern), auf Märkten und Volksfesten
  • Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über Kennzeichnung, Kenntlichmachung, Verbote zum Schutz vor Täuschung und Werbung
  • Entnahme von Verdachts- und Verfolgsproben (Nachproben), Überprüfung von EU-Schnellwarnmeldungen, Untersuchung von Lebensmitteln, amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung
  • Überwachung der Einhaltung der Handelsklassen- und Preisauszeichnungsvorschriften
  • Beratung von Gewerbetreibenden, sowie Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Lebensmittelhygiene und des Verbraucherschutzes, auch zu Bauvorhaben und Betriebsöffnungen

Informationen zur Anmeldung eines Lebensmittelbetriebs bei der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Pankow:

Jeder Lebensmittelunternehmer, jede Lebensmittelunternehmerin hat die gesetzliche Pflicht, sich über die einschlägigen Rechtsvorschriften zu informieren und über Änderungen auf dem Laufenden zu halten.

Nach der VO (EG) 852/2004, Artikel 6, ist jeder Lebensmittelunternehmer verpflichtet, seinen Betrieb bei der Lebensmittelaufsicht anzumelden. Eine Gewerbeanmeldung allein ist nicht ausreichend. Alle wesentlichen Änderungen in den betrieblichen Tätigkeiten (z. B. Änderungen der Betriebsart, der Technologie oder Erweiterungen der Produktpalette) sowie Betriebsschließungen müssen ebenfalls gemeldet werden. Zu diesem Zweck steht das Formular „Anmeldeformular Lebensmittelbetrieb“ zur Verfügung.

Es wird dringend geraten, sich vor Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags für ein bestehendes Objekt sowie vor der Neuerrichtung eines Lebensmittelbetriebs mit der Lebensmittelaufsicht in Verbindung zu setzen, um sich über die baulichen und hygienischen Anforderungen zu informieren.

Das sich auf Grund Ihrer Vorstellungen, rechtlicher Vorschriften und der Informationen aus den Merkblättern ergebende Betriebskonzept ist durch den Lebensmittelunternehmer (in der Regel in Zusammenarbeit mit einem Architekten) zu erarbeiten und sollte vor der Umsetzung in der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zur Überprüfung vorgelegt werden. In der Regel sind neu errichtete Betriebe, Änderungen der Betriebsart - z. B. Nutzungsänderung von Büro in Backshop oder von Lebensmittelgeschäft in Gaststätte/Imbissbetrieb - durch die Bauaufsicht genehmigungspflichtig. Zur Genehmigung dort sollte die mit unserem Amt abgestimmte Ausführungsplanung eingereicht werden, um Ihnen Mehrfachgenehmigungsverfahren zu ersparen. Es erfolgt kein Austausch Ihrer eingereichten Unterlagen zwischen dem Bauamt und der Lebensmittelaufsicht, so dass beide Behörden separat kontaktiert werden müssen.

Zur Vorlage und Abstimmung des Betriebskonzeptes sind folgende Unterlagen und Angaben erforderlich:

  • Vollständig ausgefülltes Formular „Anmeldeformular Lebensmittelbetrieb“.
  • Grundrisszeichnung des Betriebs (Maßstab 1:100) einschließlich detaillierter Funktionsbezeichnungen und Beschriftungen der Räume
  • Baubeschreibung: Wie sind bzw. werden die einzelnen Räume ausgestattet (Fußboden-, Wand-, Decken- und Lüftungstechnik)?
  • Einrichtungsplanung für Produktions-, Vorbereitungs- und Lagerräume sowie für den Verkaufstresen
  • Betriebsbeschreibung:
    • Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten (Arbeitstechnologie),
    • Übersicht der Produktpalette (Eigenherstellung, vorgefertigte Speisen, Vertrieb),
    • Angabe der Produktionsmengen,
    • Anzahl der Beschäftigten.

Das Anmeldeformular, sowie weitere hilfreiche Merkblätter stehen auf der Homepage der Lebensmittelaufsicht Pankow zum Download zur Verfügung.

Vereinbaren Sie ein Termin mit der Lebensmittelaufsicht unter:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abteilung Ordnung und Öffentlicher Raum
FB Veterinär- und Lebensaufsicht
Fröbelstraße 17, Haus 6
10405 Berlin
Tel.: (030) 90295-5130
E-Mail: vetleb(at)ba-pankow.berlin.de

Nachhaltigkeit

Mehrwegangebote für die Gastronomie

Die Gastronomiebranche steht vor einer bedeutenden Veränderung:

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegpflicht für gastronomische Betriebe. Diese Regelung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

  • Doch was bedeutet die Mehrwegpflicht konkret für Gastronomen?
  • Wie können Betriebe die neuen Anforderungen umsetzen und welche Vorteile ergeben sich daraus?

In diesem Wegweiser erfahren Sie alles Wichtige rund um die Mehrwegpflicht und erhalten praktische Tipps sowie wertvolle Ressourcen für die Umsetzung in Ihrem Betrieb. Machen Sie sich bereit, gemeinsam mit uns einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt zu leisten.

1. Gesetzliche Grundlagen

Die Mehrwegpflicht ist Teil des Verpackungsgesetzes (VerpackG) gemäß § 33 und § 34 und betrifft alle gastronomischen Betriebe, die Speisen und Getränke zum Anbieten. Dies umfasst Restaurants, Cafés, Imbisse, Kantinen und Lieferdienste.

2. Anforderungen an Betriebe

Bereitstellung von Mehrwegbehältern:
Betriebe müssen ihren Kunden die Möglichkeit bieten, Speisen und Getränke in Mehrwegbehältern zu erhalten. Diese Behälter können vom Betrieb selbst bereitgestellt oder durch ein Pfandsystem organisiert werden.

Hinweispflicht:
Gastronomische Betreibe sind verpflichtet, ihre Kunden deutlich auf die Möglichkeit der Nutzung von Mehrwegbehältern hinzuweisen. Dies kann durch Schilder im Laden oder Informationen auf der Webseite erfolgen.

3. Vorteile der Mehrwegpflicht

Umweltschutz:
Durch die Reduzierung von Einwegplastik werden wertvolle Ressourcen geschont und die Umweltverschmutzung verringert.

Kosteneinsparungen:
Langfristig können durch die Nutzung von Mehrwegbehältern Kosten eingespart werden, die sonst für Einwegverpackungen anfallen.

Imagegewinn:
Betriebe, die auf Nachhaltigkeit setzen, können ihr Image verbessern und umweltbewusste Kunden gewinnen.

4. Tipps für die Umsetzung

Zusammenarbeit mit Mehrwegsystem-Anbietern:
Es gibt zahlreiche Anbieter von Mehrwegsystemen, die Betreibe bei der Einführung unterstützen können.

Kundenkommunikation:
Informieren Sie ihre Kunden aktiv über die Mehrwegoptionen und deren Vorteile. Nutzen Sie dazu alle verfügbaren Kanäle, wie Social Media, Newsletter und direkte Ansprache im Laden.

Schulung des Personals:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Personal über die neuen Regelungen und deren Umsetzung informiert ist. Dies trägt zu einem reibungslosen Ablauf bei und stärkt das Bewusstsein für Nachhaltigkeit.

5. Weitere Informationen und Ressourcen

Rechtliche Vorgaben und Beratungsangebote:

Verbraucherzentrale Deutschland Link
Informationen über gesetzliche Regelungen zu Mehrwegpflicht und Plastikverbot.

IHK (Industrie- und Handelskammer) Link
Die IHK Berlin bietet Beratungsdienste für Unternehmen an, die ihre Geschäftsprozesse nachhaltiger gestalten möchten. Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Einführung von Mehrweg- und Recyclingkonzepten.

Duales System Deutschland Link
Informationen zu Verpackungslizenzen und Mehrwegoptionen.

Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Link
Leistungen: Die BSR bietet Unternehmen Beratung zum Thema Abfallvermeidung, Abfalltrennung und die Umstellung auf Mehrwegbehälter und -verpackungen. Sie helfen bei der Implementierung von nachhaltigen Abfallmanagementlösungen.

Zero Waste Agentur Berlin Link
Beratung und Unterstützung für Unternehmen in Berlin bei der Umsetzung von Zero Waste- und Mehrwegkonzepten. Die Agentur bietet Workshops, Beratungen und Hilfestellung bei der Einführung von Mehrwegbehältern und nachhaltigen Lösungen.

Initiative „Mehrweg statt Einweg“ Link
Diese Initiative hat das Ziel, Mehrwegbecher-Systeme in Gastronomie und Einzelhandel in Berlin und anderen Städten zu fördern. Sie bieten kostenlose Beratung und unterstützen Unternehmen beim Umstieg auf Mehrweg.

Sondernnutzung im öffentlichen Straßenland

Unter folgendem Link finden Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung von Sondernutzungen in Pankow.

  1. Veranstaltungen im Nebenstraßennetz
    Hierzu zählen Straßenfeste, Märkte, Flohmärkte sowie Musik- und Kulturveranstaltungen im öffentlichen Straßenraum und auf Plätzen.
     
  2. Stehtische
    Für das Herausstellen von Stehtischen vor gastronomischen Betrieben
     
  3. Infostände
    Für das Aufstellen von Informationsständen
     
  4. Warenpräsentationen
    Für das Herausstellen von Waren vor dem Schaufenster vor eigenen Geschäftsräumen
     
  5. Tische und Stühle
    Für das Herausstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten zu Schankzwecken vor gastronomischen Betrieben. (Schankvorgärten)
     

Lagepläne:
Im Geoportal Berlin erhalten Sie die genauen Daten für die notwendigen Lagepläne und Zeichnungen.

Einreichungsfristen:
Bitte senden Sie Ihre unverbindlichen Anträge mindestens 8 Wochen, besser 3 Monate, vor dem geplanten Termin an:
sondernutzung(at)ba-pankow.berlin.de

 

Weitere Hinweise zu Veranstaltungen:

Lärmschutz-Genehmigung beantragen Sie beim bezirklichen Umwelt- und Naturschutzamt unter folgenden Link

Anträge für Straßen im übergeordneten Straßennetz (auch mit ÖPNV):
Für Straßen im übergeordneten Straßennetz reichen Sie den Antrag bitte bei der zuständigen Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abt. VI (Verkehrsmanagement) ein.

veranstaltungen@SenMVKU.berlin.de

https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/dienste-und-genehmigungen/verkehrseinschraenkungen-durch-veranstaltungen/

 

Festsetzung für Messen, Märkte und Volksfeste beantragen Sie beim Gewerbeamt:

gewerbe(at)ba-pankow.berlin.de


Gewerbetreibende, die eine Festsetzung für eine Messe, Ausstellung, einen Großmarkt, Wochenmarkt, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest benötigen, erhalten weitere Informationen unter folgendem Link:

Gewerbe - Messen, Ausstellungen und Märkte festsetzen - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de

Festsetzung ermöglicht folgende Vergünstigungen:

  • Befreiung von gewerberechtlichen Regelungen zum stehenden Gewerbe (z. B. Gewerbeanzeige)
  • Befreiung von gewerberechtlichen Regelungen zum Reisegewerbe (z. B. Reisegewerbekartenpflicht)
  • Befreiung von Einschränkungen des Berliner Ladenöffnungsgesetzes (es gelten die Öffnungszeiten im Festsetzungsbescheid)

Pankower Gastronomiegipfel 2025

2. Pankower Gastronomiegipfel 2025 liegt hinter uns, und wir freuen uns über den gelungenen Austausch mit Ihnen. Vielen Dank an alle, die dabei waren und ihre Ideen und Erfahrungen eingebracht haben!

Diese Veranstaltung bot Ihnen die Gelegenheit, Ihre Themen einzubringen, Ideen auf dringende Fragen zu suchen und sich mit Partner:innen und Kolleg:innen sowie der bezirklichen Verwaltung und Verbänden zu vernetzen. Ihr Feedback ist uns wichtig. Die angesprochenen Punkte nehmen wir in unseren Wegweiser auf und halten Sie über die weiteren Schritte auf dem Laufenden.

Die wichtigsten Punkte der Veranstaltung:

  • Digitalisierung in der Hotellerie und Gastronomie -  Digitalagentur Berlin
  • Ihre Fragen und Bedarfe: Interaktive Bedarfserhebung
  • Podiumsdiskussion: Wo biegt sich der Löffel und wem passt die Schürze – Image der Branche und Fachkräftesituation
  • Netzwerken und Austausch

In der Diskussion über die Gastronomie- und Hotelbranche wurden Themen wie Ausbildung, Fachkräftemangel und Konsumtrends angesprochen. Besonders betont wurde die Bedeutung, junge Menschen zu gewinnen und das Image der Branche zu verbessern.

Ausbildung und Nachwuchs
Praxisorientierte Ausbildung und enge Verbindung zwischen Auszubildenden und Betrieben sind wichtig.

Erfahrungen aus der Hotellerie
Leidenschaft entsteht durch persönliche Erfahrungen und Freude am Umgang mit Menschen.

Fachkräftemangel
Der Mangel an qualifizierten Kräften ist ein großes Problem, und das Image muss verbessert werden.

Zusammenarbeit zwischen Betrieben
Ideen zu Arbeitnehmerüberlassung und Mitarbeitersharing werden diskutiert.

Neue Trends im Konsumverhalten
Nachfrage nach alkoholfreien Getränken wächst, Gastronomie muss Events für jüngere Zielgruppen entwickeln.

Innovative Ansätze zur Anwerbung
TikTok wird als Rekrutierungsinstrument empfohlen.

Schlussfolgerungen:
Das Image und die Arbeitsbedingungen müssen verbessert werden. Fokus auf praxisorientierte Ausbildung und Rekrutierung. Zusammenarbeit kann den Fachkräftemangel lösen.

Gastronomie erzählt

Unser ProjektGastronomie erzählt" hat das Ziel, die Bedeutung und Vielfalt der Pankower Gastronomie hervorzuheben und ihre Sichtbarkeit zu fördern. Die Geschichten von Gastronomie-Unternehmer*innen sollen ein Bewusstsein für die Herausforderungen und Erfolge der Branche schaffen.

Beim Erzählsalon "Gastronomie erzählt“ am 20. Januar 2025 im GUGELHOF teilten acht Gastronom:innen aus Pankow ihre persönlichen Geschichten und Erfahrungen aus ihren Unternehmungen. In entspannter Atmosphäre berichteten die Teilnehmenden über die Herausforderungen und Erfolge der letzten Jahre. Die Geschichten der Gastronom:innen sorgten für eine lebhafte und inspirierende Diskussion unter den Anwesenden.

Die Wirtschaftsförderung Pankow dankt allen Teilnehmenden und Unterstützern für ihren Beiträge und freuen sich im Januar auf die Fortsetzung dieser Veranstaltungsreihe.

Der nächste Erzählsalon findet am 24.03.2025 um 11 Uhr im Metzer Eck statt.

Pressestimmen zum Erzählsalon: Prenzlauer Berg Nachrichten

Pankower Gastronomiegipfel 2024

Am 07. März fand in der "Wabe" der erste Pankower Gastronomiegipfel statt. Unternehmer*innen der Gastronomie und Hotellerie aus Pankow sehen sich vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt, die sie unter Existenzdruck setzen. Um bestmögliche und bedarfsgerechte Unterstützung anbieten zu können, veranstalte das Büro für Wirtschaftsförderung des Bezirks Berlin-Pankow und der Tourismusverein Berlin-Pankow e.V. den Pankower Gastronomiegipfel 2024. Diese Veranstaltung hatte zum Ziel, die Herausforderungen der Branche zu identifizieren und zu priorisieren, um dann gemeinsam passende Lösungen zu entwickeln.

DOWNLOAD Bericht